Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 08.08.2008 – Kein Rückzahlungsanspruch bei irriger Annahme und Regulierung eines Totalschadens durch den Versicherer

Der Versicherer (VR) hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Differenzbetrags zwischen Totalschaden- und Reparaturkostenabrechnung, wenn die Feststellung des Schadens auf einem vom VR in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten beruht und für den Geschädigten nicht erkennbar war, dass eine falsche Abrechnungsgrundlage zugrunde lag. Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug gewinnbringend veräussern konnte. Aus den … Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 08.08.2008 – Kein Rückzahlungsanspruch bei irriger Annahme und Regulierung eines Totalschadens durch den Versicherer weiterlesen